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Anspruch auf Weihnachtsgeld
Arbeitnehmer im Kreis Mettmann sollten nachsehen, ob sie ihr Weihnachtsgeld bekommen haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Veröffentlicht: Freitag, 20.12.2019 17:35
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Auch die rund 29.700 Menschen, die kreisweit einen Minijob haben. Gegebenenfalls haben auch sie Anspruch auf die Sonderzahlung. Sie sollte mit dem Novembergehalt überwiesen werden. Die Gewerkschaft kritisiert, dass Auszubildende häufig um das Weihnachtsgeld gebracht würden – gerade in Betrieben ohne Betriebsrat. Ob Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
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