Allgemeinverfügung verschärft Besuchsregeln

Für Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen gilt bei uns ab heute (19.01.) eine neue Allgemeinverfügung des Kreises. Aktuell gebe es in den Einrichtungen besonders viele Corona-Fälle, so der Kreis. Er begrenzt deshalb zum Schutz der Bewohner die Besuche. Das geschieht in Absprache mit den Städten und dem NRW-Gesundheitsministerium.

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Bewohner dürfen nur noch von einer Person pro Tag besucht werden, heißt es in der Verfügung. Zudem muss jeder Gast an jedem Besuchstag vor Ort durch einen Schnelltest negativ getestet werden. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass die Zahl der an Corona verstorbenen Bewohner seit Dezember stark nach oben gegangen ist. Die Besuchskonzepte nach Empfehlung des Robert-Koch-Instituts würden zurzeit nicht ausreichen. Komplett wegfallen sollen Besuche mit Blick auf die soziale Teilhabe aber nicht.

Den gesamten Inhalt der Allgemeinverfügung gibt es hier zum Nachlesen.

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