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Alkoholverbot an Bahnhöfen im Kreis Mettmann
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Alkoholverbot an Bahnhöfen im Kreis Mettmann

An den Bahnhöfen im Kreis Mettmann gilt ab heute (15.10.) ein Alkoholverbot. Die Deutsche Bahn will damit die Sicherheit für Fahrgäste und Mitarbeitende verbessern.

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An den Bahnhöfen im Kreis Mettmann ist Alkohol ab Donnerstag (15.10.) verboten. Die Deutsche Bahn hat das Verbot seit Juli schrittweise eingeführt. Jetzt gilt es auch an den Bahnhöfen im Kreis. Ziel ist es, die Sicherheit für Fahrgäste und Bahnmitarbeitende zu erhöhen. Hintergrund ist unter anderem ein Angriff auf einen Bahnmitarbeiter in Baden-Württemberg.

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Weniger Gewalt und Müll durch Alkoholverbot

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An rund 30 Bahnhöfen in Deutschland galt bereits zuvor ein Alkoholverbot, darunter auch in Köln. Die Deutsche Bahn zieht aus den bisherigen Erfahrungen eine positive Bilanz. Nach Angaben des Unternehmens führt der Verzicht auf Alkohol an Bahnhöfen zu weniger Gewalt und weniger Müll. Das Verbot gilt überall dort, wo die Hausordnung der Deutschen Bahn greift. Dazu gehören Bahnhöfe und Haltepunkte sowie teilweise auch die Zuwege und Bahnhofsvorplätze. Innerhalb der Gastro von Banhöfen darf weiter Alkohol getrunken werden.

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