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Ab Montag, 27. April, gilt die Maskenpflicht in NRW. Wir haben die wichtigsten Antworten zur neuen Regelung.
ADAC: Maskenpflicht und Autofahren
Seit dieser Woche gilt in NRW bei allen Einkaufssituation und im ÖPNV eine Mundschutzpflicht. Viele Menschen tragen aber inzwischen auch im eigenen Auto eine Nase-Mund-Maske.
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.04.2020 13:22
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Der ADAC weist deshalb aktuell darauf hin, dass das Gesicht des Fahrers dabei auf keinen Fall komplett bedeckt sein darf. Das dient dazu, Fahrer zu ermitteln, die beispielsweise geblitzt wurden. Bedeckt die Maske zuviel des Gesichts, droht ein zusätzliches Bußgeld. Außerdem droht dem Fahrer dann laut ADAC die Auflage, künftig ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
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