
Abkochgebot für Velbert und Wülfrath (Langenberg ist nicht betroffen)
Update (07.09/11 Uhr): Das Abkochgebot ist aufgehoben!
Seit gestern Abend gilt ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Velbert und Wülfrath. Das hat das Kreisgesundheitsamt sicherheitshalber ausgesprochen.
Das Wasserkochgebot gilt nicht für Velbert-Langenberg.
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.09.2023 08:59
Der Velberter Stadtteil Langenberg wird von der Gelsenwasser AG aus dem Verbundwasserwerk Essen versorgt. Und das ist vom Ausfall der Chloranlage nicht betroffen. Darauf weist die Gelsenwasser AG hin.
Für die anderen Velberter Stadtteile und Wülfrath gilt aber: Das Wasser sollte abgekocht werden, bevor es getrunken oder für die Zubereitung von Speisen genutzt wird. Duschen ist kein Problem, das Wasser sollte nur nicht geschluckt werden oder in offene Wunden gelangen.
Bei einem Abkochgebot handelt es sich um die Empfehlung, das Trinkwasser für mindestens 3 Minuten sprudelnd zu kochen. Dadurch werden Keime abgetötet und das Wasser kann, wenn es abgekühlt ist, unbedenklich benutzt werden. Tiere können nicht-abgekochtes Wasser bedenkenlos trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem.
Grund für das sicherheitshalber ausgesprochene Abkochgebot: Es hat gestern Abend einen Ausfall der Chloranlage im für Velbert und Wülfrath zuständigen Wasserwerk Essen gegeben. Die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft chlort über das Wasserwerk in Kettwig nach. Deshalb kann es in Velbert und Wülfrath zu Geruchsbeeinträchtigungen beim Trinkwasser kommen.