
© SYMBOLBILD | Zerbor - stock.adobe.com
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Ab morgen gilt einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab Morgen (16.03.) gilt auch hier bei uns im Kreis Mettmann die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die gilt dann für medizinische und pflegerische Berufe, so der Kreis.
Veröffentlicht: Dienstag, 15.03.2022 12:44
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Damit sind Einrichtungen dazu angehalten, den Impfstatus der Beschäftigten zu klären und an den Kreis zu melden. Dazu gibt es ab morgen ein entsprechendes Online-Portal; Hier findet ihr dazu weitere Informationen. Durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollen besonders die gesundheitlich schwächeren Bevölkerungsgruppen, wie vorerkrankte oder ältere Menschen, geschützt werden, schreibt der Kreis Mettmann.
Informationen des Kreisgesundheitsamtes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
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