
© SYMBOLBILD | annanahabed - stock.adobe.com
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Ab heute mehr Notbetreuung in Kitas
Bislang hatten nur Eltern einen Anspruch, die in sogenannten sytemrelevanten Berufen arbeiten. Ab sofort gilt die Regelung auch für berufstätige Alleinerziehende - egal in welchem Berufsfeld sie arbeiten.
Veröffentlicht: Montag, 27.04.2020 04:26
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Die Notbetreuung gibt es dabei für Kinder in normalen Kitas, in Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kitas. Es werden allerdings nur gesunde Kinder betreut. Das Angebot der Notbetreuung gilt zunächst noch bis zum 3. Mai., so wie die meisten Verordnungen, die das Land NRW im Zuge der Corona-Pandemie erlassen hatte.
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