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3G in Bus und Bahn
© Rheinbahn
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3G in Bus und Bahn

Nach Beschluss der Bundespolitik gilt ab heute auch in den Bussen und Bahnen der Rheinbahn die 3G-Regel. Das heißt: Busse und Bahnen dürfen nur von Fahrgästen genutzt werden, die entweder genesen, geimpft oder aktuell getestet sind.

Veröffentlicht: Mittwoch, 24.11.2021 04:58

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Die Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Schülerinnen und Schüler sind von dieser Regel ausgenommen. Es gilt jedoch weiter eine generelle Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. In Kürze will die Rheinbahn damit beginnen, die Einhaltung der 3G-Regel in ihren Fahrzeugen zu kontrollieren, wie vom Gesetzgeber gefordert, heißt es. Für die anstehenden Kontrollen steht das Unternehmen mit Polizei und Ordnungsamt in Kontakt. Auch plant die Rheinbahn mehrere Schwerpunktkontrollen in den kommenden Wochen. Wer dann ohne 3G-Nachweis erwischt wird, dem droht ein Ordnungsgeld.

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